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Das neue Artenschutzgesetz – Naturschutz und Landwirtschaft zusammendenken

Der Landtag hat Ende Juli das Naturschutzgesetz und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz geändert und so den Prozess zur Verbesserung des Artenschutzes im Land zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.

Nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Weg, der dorthin geführt hat, ist bemerkenswert: Angestoßen von der Initiative „Rettet die Bienen“ ging es über viele Gespräche und Beteiligungsformen – wie etwa Online-Portale oder die Runden Tische bei uns an der Bergstraße mit Vertreter*innen aus Landwirtschaft, Naturschutz und lokaler Politik – bis hin zur Abstimmung zwischen grünem Umwelt- und CDU-Landwirtschaftsminister.

Die wichtigsten Punkte hier (noch einmal) in der Übersicht:

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030.
  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030.
  • Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten.
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030.
  • Erhalt von Streuobstbeständen.
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken.
  • Minimierung der Lichtverschmutzung.
  • Schaffung von Refugialflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen.

Der drittletzte Punkt, das Verbot von Schottergärten, hat zu einer gewissen Aufregung bei manchen Beteiligten geführt. Hier sei noch einmal erinnert, dass der erschreckende und massive Rückgang in der Zahl der Insekten bei uns Auslöser des ganzen Prozesses war. Und, um es mit unserem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann zu sagen: „Dass Insekten keine Steine fressen können, dürfte allgemein einsehbar sein“. Noch nicht ganz geklärt ist, ob das Verbot auch für bereits angelegte Gärten gilt, also inwieweit die bisherige Bauordnung den Ersatz von grünen Pflanzen durch Steinaufschüttungen überhaupt erlaubt hat bzw. das Verbot nur nicht bekannt war. Hier weichen auch die Rechtsauffassungen von Umwelt- und Wirtschaftsministerium voneinander ab. Klären werden dies letztlich die Gerichte – so funktioniert Demokratie.

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