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Um zwei Drittel zurückgehende Flüchtlingszahlen

Land entlastet Kreise und Kommunen

Im Vergleich zum letzten Quartal 2015 wird der Zugang von Flüchtlingen, die in Baden-Württemberg Asyl beantragen, im ersten Quartal 2016 um ca. zwei Drittel auf knapp 20.000 Personen sinken. Das bilanzierte jetzt der Grünen-Landtagsabgeordnete Uli Sckerl. 

Das habe unter anderem zur Folge, dass derzeit deutlich mehr Flüchtlinge die Erstaufnahme-einrichtungen des Landes verlassen als neue hinzukommen. Das Land drossle daher in mehreren Stufen die Verlegung von Flüchtlingen in die Unterkünfte der Stadt- und Landkreise. „Davon profitiert auch der Rhein-Neckar-Kreis, dessen Aufgabe der Unterbringung in den nächste Wochen etwas Entspannung erfahren wird“, so Sckerl weiter.Die Verringerungen der Zuweisungszahlen gehen auf Beschlüsse der Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme der Landesregierung zurück. Eine positive Folge sei, dass mehr Flüchtlinge vor der Verlegung ihren Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen könnten. Auch dies sei eine Entlastung der Stadt- und Landkreise, da künftig weniger Fahrten wegen Asylterminen in die Landeseinrichtungen erforderlich würden. Dieses Ziel könne letztlich aber nur erreicht werden, wenn sich der zugesagte Personalzuwachs beim BAMF und die Eröffnung neuer Außenstellen tatsächlich realisieren. „Es muss unser Ziel sein, zu dem vor dem starken Flüchtlingszugang praktizierten Verfahren zurückzukehren. Sprich: Erst Asylantrag stellen und Anhörung haben, dann Verlegung in Gemeinschaftsunterkünfte“. Das wären für die Flüchtlinge und alle Verfahrensbeteiligten deutliche Verbesserungen, so der Grünen-MdL weiter.Seit Sommer 2015 war dies nicht mehr möglich gewesen, da die Kapazitäten des Bundesamts nicht ausreichten, um die hohe Anzahl der Asylanträge annehmen zu können. Viele Flüchtlinge müssen deshalb derzeit auch aus Gemeinschaftsunterkünften des Rhein-Neckar- Kreises in das zentrale Registrierungszentrum nach Heidelberg oder in Erstaufnahmeeinrichtungen mit BAMF-Außenstellen gebracht werden, um dort ihren Asylantrag zu stellen und zum Antrag gehört zu werden. Das habe in vielen Fällen zu langen Wartezeiten, vergeblichen Anreisen und Frust bei den Betroffenen geführt. „Ich sehe uns in der Pflicht, in möglichst allen Fällen eine Verlegung in die Kommunen erst nach der Anhörung beim BAMF zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen die Verfahren weiter beschleunigt werden“, so Sckerl. Denn Integration beginne immer erst nach dem Verlassen von Landes – Erstaufnahmeeinrichtungen, und zwar vor Ort.

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