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Volksbegehren: Naturschutz und Landwirtschaft zusammenbringen

Das größte globale Artensterben seit dem Ende der Dinosaurier findet auch bei uns in Baden-Württemberg, auch bei uns in Dossenheim statt, zwei von fünf heimischen Arten sind gefährdet.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir Dossenheimer Grünen genau wie unser Landtagsabgeordneter Uli Sckerl die Diskussion um das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ fest.

Wir stimmen im Kern und auch bei vielen konkreten Maßnahmen mit den Initiatoren überein. Auch die grün-geführte Landesregierung arbeitet bereits an Punkten wie der Stärkung von Biotopverbunden und der Pestizidreduktion. Die im Volksbegehren formulierten Regelungen zum gesetzlichen Schutz von Streuobstbeständen, zum Biotopverbund, zur Ausweitung des ökologischen Landbaus und zur Pestizidreduktion sind ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität im Land.Uli Sckerl sieht jedoch auch gewisse Probleme und Klärungsbedarf: „Das betrifft insbesondere die Umsetzung des geplanten Pestizidverbots in Schutzgebieten.“

Diese soll in §34 Naturschutzgesetz festgeschrieben werden. Dies würde, so umgesetzt, auf schätzungsweise einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche Baden-Württembergs nicht nur chemisch-synthetische Wirkstoffe, sondern auch zugelassene Mittel des ökologischen Landbaus ausschließen. Dies betrifft insbesondere den ökologischen Anbau von Wein, Obst und Gemüse, der häufig in Landschaftsschutzgebieten stattfindet. Diese Betriebe dürfen in ihrer wirtschaftlichen Existenz nicht bedroht werden.

Sckerl weiter: „Wir müssen die Landwirtschaft als Produzenten unserer wertvollen regionalen Lebensmittel weiter fördern. Viele Landwirt*innen sind Partner*innen im Naturschutz und in der Landschaftspflege“. Wir Dossenheimer Grünen unterstützen deshalb den Vorschlag unseres Abgeordneten, mit Unterstützern wie Kritikern des Volksbegehrens in den Dialog zu treten, etwa an einem regionalen Runden Tisch zum Thema. Eine naturverträgliche Landwirtschaft muss auch in Schutzgebieten weiterhin möglich sein und gefördert werden. Darum muss das Pestizidverbot in Schutzgebieten praxistauglicher gestaltet werden.

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