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8. Oktober 2009

400-Euro-Jobs bei der Waffenkontrolle des Landratsamts/ Die Kreistagsfraktion der Grünen kritisieren die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

 

 

 Seit dem 1. Oktober 2009 gilt ein erweitertes Waffenrecht. Vor allem die schrecklichen Amoktaten in Winnenden und Wendlingen und die Tatsache, dass auch dieser Amoktäter ungehinderten Zugriff auf schwere Waffen und umfängliche Munition hatte, waren Anlass für die Änderung des Waffenrechts.  Waffenbesitzer haben nun mehr Pflichten bei der getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition. Erweitert wurden die Kontrollbefugnisse der Waffenbehörden über die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften, die jetzt auch ohne Anlass kontrollieren können und sollen.

 

Aufsehen erregt derzeit landesweit der Rhein-Neckar-Kreis, weil er den größeren Bedarf an Waffenkontrolleuren nun mit sog. "Mini"-oder "400-Euro-Jobs" abdecken will. Ende September 2009 wurden 5 Stellen als geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausgeschrieben, an Anforderungen wurden dabei unter anderem ein "Führerschein, Grundkenntnisse im Waffenrecht und siciheres Auftreten" genannt.

Dies wird von den Grünen im Kreistag als unzureichend kritisiert. "Die Stellenausschreibung erweckt den Eindruck, als ob eine wichtige, schwierige wie sensible hoheitliche Aufgabe so nebenher von Jedermann  ohne besondere Qualifikation erledigt werden könne. Das kann gerade beim Vollzug des Waffengesetzes nicht sein", stellte die Fraktion in einer Erklärung fest. Mit einem Antrag verlangen Die Grünen nun Auskunft über die fachliche und personelle Aufstellung der Waffenbehörde des Landkreises und eine Erläuterung dieser Art von Stellenausschreibung. Zu vermuten sei, dass der Bund mit der Novelle des Waffenrechts zum x-ten Male den Kommunen neue Aufgaben zuweise, diese aber finanziell nicht abgelte. Auch das wollen Die Grünen geklärt sehen. Nachdem eine Expertenkommission der baden-württembergischen Landesregierung letzte Woche vorschlug, dass für die Kontrollen Gebühren bei den Waffenbesitzern erhoben werden sollen, um die Kosten verursachergerecht zu erheben, will die grüne Kreistagsfraktion auch die Gebührenfähigkeit der Waffenkontrollen schnellstens geklärt sehen. Es könne nicht sein, dass die Gesamtheit der Steuerzahler die Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen in privaten Haushalten finanzieren. "Mit der Erhebung von Gebühren trägt die Behörde dem Verursacherprinzip Rechnung und kann ordentliche Stellen für Waffenkontrolleure schaffen, die der Bedeutung der Aufgabe gerecht werden", meinte die grüne Fraktion abschließend.

 


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