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Unsere Stellungnahme zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans vom November 2019

Aus gegebenem Anlass hier noch einmal die Stellungnahme, die Dr. Hergen Schultze am 26.11.2019 für die Fraktion B90/Die Grünen im Gemeinderat zum Thema Augustenbühl/Fortschreibung des Flächennutzungsplans abgegeben hat.

Dr. Hergen Schultze

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Lieber Hr. Bürgermeister, liebe Gemeinderäte,

Der Flächennutzungsplan in seiner vorliegenden Form überplant Kernbereiche des Biotopverbundes und berücksichtigt die geänderten Bedürfnisse der Bürger nicht ausreichend. Deshalb können wir Grünen dem Antrag der Verwaltung nicht zustimmen.

Ich möchte im Folgenden drei Themen ansprechen:

  1. Gesetzliche Vorgaben zum Biotopverbund
  2. Ökologische Wertigkeit – für Natur und Mensch
  3. Beteiligung der Bürger

Bis zu einer Million Arten sind vom Aussterben bedroht, viele auch in Baden-Württemberg und hier bei uns vor der Haustür. Wertvolle Ökosysteme sind zunehmend geschädigt, ihre wichtigen Leistungen für den Menschen sind in Gefahr.

Gesetzliche Vorgaben zum Biotopverbund

Es gibt klare gesetzliche Vorgaben zum Artenschutz, z.B. im Bundesnaturschutzgesetz. Dort heißt es, dass ein Netz verbundener Biotope zur Sicherung der Biologischen Vielfalt geschaffen werden muss.

Im Landesnaturschutzgesetz wird auf den „Fachplan Landesweiter Biotopverbund“ verwiesen, der bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sei.

Bezüglich der Fläche in Dossenheim wurde bereits im Landschaftsplan von 1999 (!) die Einschätzung vertreten, dass sie „nicht vereinbar“ mit Bebauung sei, da sie „größtenteils im Flaschenhals Biotopverbund“ liege.

Trotzdem werden nach dem uns vorliegenden Flächennutzungsplan Kernflächen des Biotopverbundes überplant, d.h. perspektivisch bebaut. Dossenheim hat dabei als einzige Gemeinde im Nachbarschaftsverband eine Fläche fortgeschrieben, die hinsichtlich der Umwelt-Gesamtbewertung als besonders ungünstig – noch ungünstiger als in der Vergangenheit – beurteilt wurde.

Ökologische Wertigkeit – für Natur und Mensch

Im „Flächensteckbrief“ zu Dossenheim steht: „Aus landschaftsplanerischer Sicht besteht aufgrund der hochwertigen Böden, der teilweisen Lage im Wasserschutzgebiet, der Strukturvielfalt, der hohen Bedeutung für Artenschutz und des sehr attraktiven Landschaftsbildes (…) ein sehr hohes Konfliktpotential. (…) Von einer Ausweisung als Siedlungserweiterungsfläche wird aus Umweltsicht abgeraten.“ (Zitat Ende) Dies bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf Pflanzen und Tiere, sondern auch auf den Menschen. Es wird bemängelt, dass es zu einem (Zitat) „Verlust an attraktiven siedlungsnahen Erholungsbereichen und von Freiflächen entlang ausgewiesener Radwege“ kommt. In diesem Fall wären Ausgleichsmaßnahmen schlicht unmöglich!

Wie wollen Sie an anderer Stelle ausgleichen, dass z.B. Kaltluft über das fragliche Gebiet in den Ort gelangt und dass Vögel aus dem benachbarten Schutzgebiet dort brüten?

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde stützt dabei übrigens meine Auffassung. Dort steht: „Es ist fraglich, ob die Möglichkeit einer Lösung dieser Konflikte im Sinne einer Ausgleichbarkeit besteht. (…) Selbst (durch Kompensationsmaßnahmen) kann bei verschiedenen Flächen (z.B. in Dossenheim) der Konflikt nicht vollständig gelöst werden.“

Die Behörde empfiehlt ausdrücklich, die Fläche im Norden Dossenheims zurückzunehmen!

Beteiligung der Bürger

In einem von der Bürgerschaft selbst organisierten Prozess haben sich zum Flächennutzungsplan über 500 Dossenheimer öffentlich geäußert. Davon haben über 100 Bürger zum Teil ausführliche Stellungnahmen verfasst – etwa 50 haben direkt an den Nachbarschaftsverband geschrieben. Es ist nicht gut, dass diese Stellungnahmen von Dossenheimer Bürgern – entgegen der Praxis nach der ersten Offenlage – diesmal dem Gemeinderat nicht zur Einsicht gegeben werden. Wir sollten die Stimmen aus der Bevölkerung zur Kenntnis nehmen, bevor wir entscheiden! Wir, die Grüne Gemeinderatsfraktion, haben im Vorfeld dieser Sitzung angesichts der verhärteten Fronten ein Gesprächsangebot an die anderen Fraktionen gemacht. Wir versuchen, einen Kompromiss zu finden, doch leider haben sich die anderen Fraktionen bis heute nicht bewegt.

Um so mehr freut es mich, dass sich die CDU jetzt doch bewegt und wir kurzfristig sogar einen gemeinsamen Antrag von CDU und B90/Grüne formulieren konnten. Unser Fraktionsvorsitzender wird diesen im Folgenden begründen.

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